BrainTec GmbH

Energieausweis

Grundlagen

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Vorhaltung von Energieausweisen gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Novellierung gestaltete der Gesetzgeber diverse Einführungsdaten, nach welchen verschiedene Gebäude mit Energieausweisen zu belegen sind.

Wohngebäude - Baujahr vor 1965 -
(Verkauf, Verpachtung, Vermietung)
seit 01.08.2007
Wohngebäude - aller Baujahre -                  
(Verkauf, Verpachtung, Vermietung)
seit 01.01.2009
Nicht-Wohngebäude ab 01.07.2009
        

Inhalt des Energieausweises

  • Heiz- und Warmwasserverbrauch einer Immobilie
  • Zustand der Gebäudehülle
  • Klassifizierung des Gebäudes
  • Bei Nicht-Wohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf für Gebäudekühlung und künstliche Beleuchtung und weitere ausgewiesen.

Vorteile des Energieausweises:

  • Käufer, Mieter oder Pächter können bezüglich der Energieeffizienz Gebäude direkt miteinander vergleichen
  • Für Immobilienbesitzer gibt der Energieausweis Hinweise auf eventuelle Gebäudemängel, so dass diese gezielt beseitigt werden können
  • Nachweis über die energetische Beschaffenheit der Immobilien
  • Wertsteigerung

Was kostet die Erstellung eines Energieausweises ?

Nach Vorlage der vollständigen Gebäudebeschreibung sowie des vollständig ausgefüllten Erfassungsbogens wird für die Ausstellung des Ausweises je nach Art und Umfang der Beauftragung ein Pauschalfestpreis angeboten. Liegt der Erfassungsbogen nicht vollständig vor, sind die zusätzlichen Arbeiten und das Honorar individuell zu vereinbaren (siehe AGB’s).






Gesetzlich geforderte Energieausweise

Berechnung nach EnEV und
DIN 18599

Energieausweise für
Nicht-Wohngebäude