Energieausweis
Grundlagen
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Vorhaltung von Energieausweisen gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Novellierung gestaltete der Gesetzgeber diverse Einführungsdaten, nach welchen verschiedene Gebäude mit Energieausweisen zu belegen sind.
| Wohngebäude - Baujahr vor 1965 - (Verkauf, Verpachtung, Vermietung) |
seit 01.08.2007 |
| Wohngebäude - aller Baujahre -
(Verkauf, Verpachtung, Vermietung) |
seit 01.01.2009 |
| Nicht-Wohngebäude | ab 01.07.2009 |
Inhalt des Energieausweises
- Heiz- und Warmwasserverbrauch einer Immobilie
- Zustand der Gebäudehülle
- Klassifizierung des Gebäudes
- Bei Nicht-Wohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf für Gebäudekühlung und künstliche Beleuchtung und weitere ausgewiesen.
Vorteile des Energieausweises:
- Käufer, Mieter oder Pächter können bezüglich der Energieeffizienz Gebäude direkt miteinander vergleichen
- Für Immobilienbesitzer gibt der Energieausweis Hinweise auf eventuelle Gebäudemängel, so dass diese gezielt beseitigt werden können
- Nachweis über die energetische Beschaffenheit der Immobilien
- Wertsteigerung
Was kostet die Erstellung eines Energieausweises ?
Nach Vorlage der vollständigen Gebäudebeschreibung sowie des
vollständig ausgefüllten Erfassungsbogens wird für die Ausstellung
des Ausweises je nach Art und Umfang der Beauftragung ein
Pauschalfestpreis angeboten. Liegt der Erfassungsbogen nicht vollständig vor, sind die
zusätzlichen Arbeiten und das Honorar individuell zu vereinbaren
(siehe
AGB’s).

