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Ihr Gutes Recht

Warum öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige?

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht rechtlich geschützt. Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen und betätigen.

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er für sein bestimmtes Fachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert ist.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ÖBuV) sind darauf vereidigt, dass sie neutral und unabhängig handeln. Dies bedeutet im Ergebnis völlig unparteiische Gutachten.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Sie benötigen Sicherheit für Privates oder Geschäftliches, so wenden Sie sich vertrauensvoll an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige!

Tätigkeiten von (ÖBuV) Sachverständigen

Aufgrund neuer Gesetze, Verordnungen und Richtlinien kommt der Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus.

  • Überprüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen oder gesundheitsgefährlicher Produkte.
  • Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können.
  • Von Versicherungen werden sie zur Schadensermittlung und Schadensbewertung eingesetzt. Damit Unternehmer berechtigte Ansprüche äußern und unberechtigte Ansprüche abwehren können, werden auch in diesem Gebiet Sachverständige benötigt.
  • Die Erstellung von Fertigstellungsbescheinigungen dient unter anderem der unternehmerischen Sicherheit in Bezug auf Abnahme und Gewährleistungsübergang.
  • Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will.
  • Ebenso werden sie als Schiedsgutachter eingesetzt.

 

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